Alten- und Pflegeheim an der Lessingstraße 106b  59192 Bergkamen
 
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Angebot
 
  Seniorenstift Haus Lessing
Lessingstraße 106b
59192 Bergkamen
Telefon: (0 23 07) 9 83 04-0
Telefax:  (0 23 07) 9 83 04-19
E-mail:
info@seniorenstift-haus-lessing.de
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Impressum
letzte Aktualisierung:
11.Mai.2012
 
Pflege & Aktivitäten
Unterhaltung und Inspiration in Gemeinschaft
Betreuung

Ein eingespieltes Team von Fachkräften kümmert sich fürsorglich um die Belange der Senioren.

Während qualifizierte Thera- peuten die körperlichen und geistigen Fähigkeiten so weit wie möglich erhalten, beziehungs- weise aktivieren und trainieren, sorgt sich das examinierte Pflegepersonal umsichtig und behutsam um die Pflege eines jeden Bewohners - rund um die Uhr.

Alle Mitarbeiter arbeiten dialog- und lösungsorientiert, sie sind routiniert, lassen ihre Arbeit jedoch nicht zum Alltag werden. Die erfolgreiche pflegerische Betreuung setzt den Menschen aktiv und konsequent in den Mittelpunkt.
Zusätzliche Betreuung für demenzerkrankte Menschen

Es wird darauf hingewiesen, dass unsere Pflegeeinrichtung ein besonderes Betreuungsangebot für Pflegebedürftige mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz gemäß § 87b Abs. 1 SGB XI vorhält. Das Angebot umfasst eine zusätzliche Betreuung und Aktivierung des Heimbewohners über die nach Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit erforderliche Versorgung hinaus. Die Heimbewohner/-innen haben gegenüber dem Heimträger Anspruch auf Nutzung dieses zusätzlichen Angebotes, soweit ihre Pflegekasse oder der MDK einen entsprechenden Bedarf festgestellt haben und die Pflegekasse auf Grund einer Vereinbarung mit dem Heimträger an diesen einen Vergütungszuschlag nach § 87b SGB XI zahlt. Die Betreuungsleistungen werden durch zusätzliches Personal erbracht, das weder über die Pflegesätze noch über die Vergütung für etwaige Zusatzleistungen nach § 88 SGB XI refinanziert ist.

Diese Leistungen sind für den in der sozialen Pflegeversicherung versicherten Heimbewohner kostenfrei und werden vom Heimträger unmittelbar mit der Pflegekasse abgerechnet.

Privatversicherte erhalten das Betreuungsangebot unter entsprechenden Voraussetzungen bei Vorliegen einer Zusage gegen über dem Heimbewohner. Auf Wunsch des Heimbewohners wird unmittelbar gegenüber der privaten Pflegekasse abgerechnet. Entsprechend wird mit Blick auf einen etwaigen Beihilfeanspruch verfahren.